Wer sich mit dem Gedanken trägt, sich neue Fenster für sein Haus oder Wohnung zuzulegen, der stellt sich auch die Frage, wie er Zuschüsse oder Förderungen für Fenster bekommen kann. Hier können öffentliche Förderprogramme vom Staat in Anspruch genommen werden. Selbst vergünstigte Darlehen werden für die Erneuerung der Fenster angeboten.
Bundesweite Fördermaßnahmen für neue Fenster bietet etwa die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Weitere Förderungen gibt es seitens des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auch regionale Programme versprechen attraktive Förderungen für die Fenstererneuerung. Hier lohnt es sich, gezielt nach Programmen im eigenen Bundesland oder sogar der eigenen Kommune Ausschau zu halten.
Generell sollten Sie jedoch die Kosten für die neuen Fenster auch bei gewährten Förderungen nicht aus dem Blick verlieren. Schließlich können diese schnell große Höhen erreichen. Jedoch amortisieren sich die Kosten für die neuen Fenster recht schnell, wenn man bedenkt, dass sich durch sie hohe Energiekosten einsparen lassen. Nicht zuletzt steigt oftmals der Wohnkomfort durch den Austausch der Fenster, es entsteht ein angenehmeres Raumklima und auch die von außen eindringenden Geräusche werden mittels Schallschutzfenstern deutlich verringert.
KfW-Förderungen für Fenster
Sollen neue Fenster eingebaut werden, ist die KfW die erste Adresse, um Förderungen zu erhalten. Die KfW bietet bundesweit mehrere Programme für die Sanierung und Modernisierung von Bestandsbauten, aber auch für Neubauten an. Um die neuen Fenster mit der KfW fördern zu lassen, sind vor allem folgendes Programm entscheidend: KfW-Programm 430 – Investitionszuschuss für neue Fenster
Investitionszuschuss von der KfW für neue Fenster
Wer sich für das Programm 430, also den Investitionszuschuss für neue Fenster entscheidet, erhält, wie der Name bereits sagt, einen Zuschuss zum Kauf der Fenster. Diesen müssen Sie nicht mehr zurückzahlen. Maximal 40 % Prozent der Kosten für neue Fenster fördert, so die KfW. Wie bei allen KfW-Programmen müssen Sie den Antrag auf den Zuschuss bereits vor Beginn der Maßnahme, also vor dem Kauf der Fenster, stellen. Der Antrag muss zudem durch einen ausgewiesenen Energieberater gestellt werden und der Zuschuss wird ausschließlich für Bestandsimmobilien gewährt, deren Bauanzeige bzw. Bauantrag vor dem 01.02.2002 erfolgt ist. Ausgeschlossen von dem Zuschuss sind Ferienimmobilien.
Maximal können 5.000 Euro Investitionszuschuss pro Wohneinheit gewährt werden. Der Zuschuss beträgt mindestens 300 Euro. Um also in den Genuss des KfW-Investitionszuschusses zu kommen, müssen die neuen Fenster insgesamt mindestens 3.000 Euro kosten. Gefördert werden zudem nur Fenster, die bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist ein maximaler U-Wert für die förderfähigen Fenster vorgeschrieben. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
- Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Mehrscheibenisolierverglasung – maximaler U-Wert 0,95 W/m²K
- Barrierearme und einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren – maximaler U-Wert 1,1 W/m²K
- Dachflächenfenster – maximaler U-Wert 1,0 W/m²K
BAFA fördert Energieberatung
Die Förderung seitens der BAFA bezieht sich nicht direkt auf den Fensteraustausch, sondern vielmehr auf eine Vor-Ort-Energieberatung. Der Zuschuss beträgt maximal 60 Prozent der Kosten der Vor-Ort-Beratung. Alle vier Jahre können Sie ihn erneut in Anspruch nehmen. Die Beratung darf maximal 800 Euro kosten, der Zuschuss beläuft sich auf höchstens 480 Euro. Zusätzlich muss die Beratung durch einen von der BAFA zugelassenen Energieberater erfolgen, der unabhängig von Anbietern und Produkten beraten muss.
Allerdings gibt es hier einen Fördertopf, ist dieser ausgeschöpft, zahl die BAFA keine weiteren Förderungen mehr aus. Damit besteht kein Rechtsanspruch auf die BAFA-Förderung der Energieberatung. Vorteilhaft ist jedoch, dass sich die Energieberatung nicht nur auf die Fenster bezieht, sondern alle Schwachstellen am Haus aufdeckt, die man dann nach und nach beseitigen kann.